Keine Zivildienst-Stelle bei Greenpeace

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir nicht in der Lage sind, eine Zivildienststelle einzurichten.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatten wir zum 01.01.1989 endlich die Anerkennung als Beschäftigungsstelle für den Zivildienst vom Bundesamt erhalten. Wir haben sodann zwei Tätigkeitskonzepte für eine Beschäftigungsstelle "Greenpeace e.V." eingereicht: Das eine Konzept - Einsatz des Zivildienstleistenden beim Betrieb einer mobilen Luftmessstelle (Messfahrzeug) mit bundesweitem Einsatz - wurde vom Bundesamt für den Zivildienst nicht anerkannt, weil es hieß, dass durch den bundesweiten Einsatz die Fürsorgepflicht für den Dienstleistenden nicht gewährleistet werden könne. Das zweite Konzept - Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Umwelttelefon, Verbraucherinformation etc. - wurde vom Bundesamt abgelehnt, da diese Tätigkeiten nicht mehr zu den praktischen Tätigkeiten im Umweltschutzbereich zu zählen sind, sondern nach einer Neuregelung mit Wirkung vom 01.07.1989 nunmehr als Verwaltungstätigkeiten bezeichnet werden. Eine Zivildienststelle im Umweltschutzbereich muss jedoch nach der vorbenannten Neuregelung zu mindestens 70% mit praktischen Tätigkeiten ausgefüllt sein.

Im Rahmen unserer Kampagnenarbeit, die sich national und international mit bestimmten Umweltproblematiken auseinandersetzt, leisten wir, wie Sie ja wissen, viele praktische Tätigkeiten, die überwiegend aus gewaltfreien Aktionen/Kampagnen bestehen. Diese gewaltfreien Aktionen/Kampagnen sind jedoch nicht als praktische Tätigkeiten im Sinne der Tätigkeitsmerkmale des Bundesamtes für den Zivildienst im Umweltschutzbereich anerkannt. Auch hätte nach einer Auflage des Bundesamtes in unserem seinerzeitigen Bewillungsbescheid ein Zivildienstleistender nicht an unseren Aktionen/Kampagnen teilnehmen dürfen; er sollte es nach unserer Auffassung auch nicht.

Wir sahen uns letztlich außerstande, weitere Konzepte mil dem Inhalt einer kontinuierlichen praktischen Tätigkeit im Sinne der Vorgaben des Bundesamtes zu erstellen. Es hätte auch keinen Sinn ergeben, wiederholt einen unter Umständen jahrelangen Rechtsstreit mit dem Bundesamt zu führen. Deshalb entschlossen wir uns, unsere Anerkennung als Beschäftigungsstelle freiwillig zurückgegeben, was mittlerweile erfolgt ist, so dass die Ableistung des Zivildienstes bei Greenpeace nicht möglich ist.

Es tut uns sehr leid, dass wir Ihnen keine positive Mitteilung machen können und wünschen Ihnen bei Ihrer Suche nach einer Zivildienststelle im Umweltschutzbereich viel Glück und Erfolg!

Personalabteilung, Greenpeace e.V., Hamburg, 15.2.1996


Webmaster, Greenpeace Stuttgart - letzte Änderung: 28.02.2010