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Schwäbische Zeitung vom 10. Januar 1998 Verbotene DämmplattenGreenpeace-ProtestObwohl die Verwendung von H-FCKW-haltigen Dämmplatten untersagt ist, setzt die LEG diese problematischen Materialien auf Baustellen in Stuttgart ein. Von unserem Redaktionsmitglied Elke Reichenbach STUTTGART - Zwei Stuttgarter Wohnbauunternehmen verwenden in öffentlich geförderten Wohnungsneubauten Dämmstoffplatten, die den teilhalogenierten Fluorchlorwasserstoff (H-FCKW) enthalten. Bei einer Kontrolle entdeckten Mitarbeiter der Umweltschutzorganisation "Greenpeace" auf zwei Stuttgarter Baustellen Dämmstoffplatten, die rund 100 Kilogramm des Gases enthalten, das für die Zerstörung der Ozonschicht verantwortlich gemacht wird. Wenn auch der Einsatz teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe in der EU erst ab dem Jahr 2015 verboten ist, so hat sich ein Teil der chemischen Industrie in Deutschland inzwischen selbst verpflichtet, auf die Verwendung von H-FCKW bei der Herstellung von Dämmstoffplatten für den deutschen Markt zu verzichten. Umso mehr überascht dann, daß die Firma Poliglas, die 1997 in Sachsen-Anhalt die Produktion aufnahm, Bundesfördermittel erhielt, obwohl sie sich diese Selbstverpflichtung nicht auferlegt hat und weiterhin mit dem H-FCKW 142b produziert. Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), einer der Stuttgarter Bauträger, sieht dagegen in der Verwendung von H-FCKW haltigen Dämmstoffplatten für ihre Bauten kein Problem. Liest man allerdings im entsprechenden Erlaß des Finanzministeriums vom 12. März 1996 nach, so stellt sich dies ganz anders dar: Die Oberfinanzdirektionen werden dort gebeten, bei Ausschreibungen des Landes darauf zu achten, daß auch auf die mit teiIhalogenierten FCKW geschäumten Dämmstoffe zu verzichten ist. Webmaster, Greenpeace-Gruppe Stuttgart - letzte Änderung: 09.08.2000 |