Greenpeace gewinnt Rechtsstreit gegen Müller-Milch

Hintergrund

Der größte deutsche Molkerei-Konzern, die Theo Müller GmbH, hat vergeblich versucht, Greenpeace einen Maulkorb zu verpassen. Müller wollte verbieten lassen, dass wir Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen, obwohl bei der Erzeugung nachweislich genmanipuliertes Tierfutter eingesetzt wird.

Am 11.03.2008 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Greenpeace Produkte von Müller-Milch weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnen darf. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das Greenpeace bereits am 28.10.2004 Recht gegeben hatte: Müller-Milch ist "Gen-Milch"!

Ein Müller-Milch-Maulkorb für Greenpeace? Das  Oberlandesgericht Köln hat dies nicht zugelassen!
© Arnold / Greenpeace

Kein Maulkorb für Greenpeace!

Schon die Kölner Richter hatten festgestellt, dass Müller-Milch ein "von Gentechnik betroffenes Produkt" ist. Laut Urteil "haben sich durchaus Spuren gentechnisch veränderter Futtermittel in einzelnen Milchproben nachweisen lassen." Dies ist nicht nur ein wichtiger Erfolg der Gentechnik-Kampagne von Greenpeace, sondern auch ein großer Sieg für den Verbraucherschutz in Deutschland. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von Greenpeace Deutschland.

Wir haben die Kunden von Stuttgarter Geschäften regelmäßig darüber informiert, dass Müller-Produkte mit Gen-Futter erzeugt werden - zum Beispiel im Mai, November und Dezember 2004 sowie im März 2005. Auch am Tag der Urteilsverkündung durch das Oberlandesgericht Köln, am 28.10.2004, protestierten wir gegen Müller-Milch. Das Foto zeigt Mitglieder unserer Greenpeace-Gruppe vor einem Supermarkt im Stuttgarter Westen.


© Kappen

Ergebnis

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 11.03.2008 und dem Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 28.10.2004 darf Greenpeace Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen. Die Richter folgten der Meinung von Greenpeace, wonach Milch von Kühen, die genmanipuliertes Futter gefressen haben, im Rahmen der freien Meinungsäußerung als "Gen-Milch" bezeichnet werden darf.

Außerdem darf Greenpeace die Verbraucher dazu auffordern, bestimmte nicht-ökologische oder risikoreiche Produkte nicht zu kaufen. Die Kölner Richter erklärten: "Im Bereich des publizistischen Boykotts sind die Motive entscheidend (...). Findet die Aufforderung [zum Boykott von Müller-Produkten] ihren Grund (...) in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit und dient sie der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, spricht dies dafür, dass sie durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz [Meinungsfreiheit] geschützt ist (...)."



Webmaster, Greenpeace-Gruppe Stuttgart - letzte Änderung: 15.03.2008