Greenpeace gewinnt Rechtsstreit gegen Müller-Milch
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Der größte deutsche Molkerei-Konzern, die Theo Müller
GmbH, hat vergeblich versucht, Greenpeace einen Maulkorb zu verpassen.
Müller wollte verbieten lassen, dass wir Müller-Milch
als "Gen-Milch" bezeichnen, obwohl bei der Erzeugung nachweislich
genmanipuliertes Tierfutter eingesetzt wird.
Am 11.03.2008 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass
Greenpeace Produkte von Müller-Milch weiterhin als "Gen-Milch"
bezeichnen darf. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts
Köln, das Greenpeace bereits am 28.10.2004 Recht gegeben hatte:
Müller-Milch ist "Gen-Milch"!
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© Arnold / Greenpeace
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| Kein Maulkorb für Greenpeace! |
| Schon die Kölner Richter hatten festgestellt, dass Müller-Milch
ein "von Gentechnik betroffenes Produkt" ist. Laut Urteil
"haben sich durchaus Spuren gentechnisch veränderter Futtermittel
in einzelnen Milchproben nachweisen lassen." Dies ist nicht
nur ein wichtiger Erfolg der Gentechnik-Kampagne von Greenpeace,
sondern auch ein großer Sieg für den Verbraucherschutz
in Deutschland. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung
von Greenpeace Deutschland.
Wir haben die Kunden von Stuttgarter Geschäften regelmäßig
darüber informiert, dass Müller-Produkte mit Gen-Futter
erzeugt werden - zum Beispiel im
Mai, November und Dezember
2004 sowie im März 2005.
Auch am Tag der Urteilsverkündung durch das Oberlandesgericht
Köln, am 28.10.2004, protestierten wir gegen Müller-Milch.
Das Foto zeigt Mitglieder unserer Greenpeace-Gruppe vor einem Supermarkt
im Stuttgarter Westen.
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© Kappen
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| Ergebnis |
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom
11.03.2008 und dem Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 28.10.2004
darf Greenpeace Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen.
Die Richter folgten der Meinung von Greenpeace, wonach Milch von
Kühen, die genmanipuliertes Futter gefressen haben, im Rahmen
der freien Meinungsäußerung als "Gen-Milch"
bezeichnet werden darf.
Außerdem darf Greenpeace die Verbraucher dazu auffordern,
bestimmte nicht-ökologische oder risikoreiche Produkte nicht
zu kaufen. Die Kölner Richter erklärten: "Im
Bereich des publizistischen Boykotts sind die Motive entscheidend
(...). Findet die Aufforderung [zum Boykott von Müller-Produkten]
ihren Grund (...) in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale
oder kulturelle Belange der Allgemeinheit und dient sie der Einwirkung
auf die öffentliche Meinung, spricht dies dafür, dass
sie durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz [Meinungsfreiheit] geschützt
ist (...)."
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Webmaster,
Greenpeace-Gruppe Stuttgart - letzte Änderung:
15.03.2008
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