Landtag von Baden-Württemberg lehnt Petition für urwaldfreundliche Beschaffung ab!

Hintergrund

Die Greenpeace-Gruppe Stuttgart hatte Ende September 2001 in der Stuttgarter Fußgängerzone Unterschriften gesammelt für eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg. Darin forderten wir die Landtagsabgeordneten auf, ein Gesetz zu verabschieden, das urwaldfreundliche Produkte bei der öffentlichen Beschaffung und der Auftragsvergabe der Landesministerien vorschreibt. Über 400 Passanten unterschrieben die Petition, die nun vom Petitionsausschuss des Landtags abgelehnt wurde. Das Land Baden-Württemberg finanziert also weiterhin mit Steuergeldern die Abholzung der letzten Urwälder weltweit.

Petition 13/504
Öffentliches Beschaffungswesen und Auftragsvergabe, Vorschriften zur Verwendung urwaldfreundlicher Produkte

Drucksache 13/704
Landtag von Baden-Württemberg

Die Petenten begehren, der Landtag von Baden-Württemberg solle ein Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen und die Auftragsvergabe der Landesministerien beschließen, das den Landesbehörden und Unternehmen in Landesbesitz die Beschaffung von urwaldfreundlichen Produkten (wie z.B. Recyclingpapier- und Produkte, die den Kriterien des Forest Stewardship Coucil - FSC - entsprechend zertifiziert sind) vorschreibt.

Das damalige Umweltministerium hat bereits im Jahre 1993 durch das Ökoinstitut Freiburg einen Leitfaden "Umweltorientierte Beschaffung" erarbeiten lassen. Der Leitfaden wurde zwischenzeitlich überarbeitet und 1997 in einer zweiten aktualisierten Auflage herausgegeben. Er befasst sich in erste Linie mit der Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern für den Bürobereich. In diesem Leitfaden sind für 29 Produktgruppen, die im Bereich der Landesverwaltung mengenmäßig besonders stark ins Gewicht fallen, ökologisch vorteilhafte Kriterien in Form von Checklisten zusammengestellt und in einer Matrix bewertet. Diese Leistungsmerkmale erleichtern es den Beschaffungsstellen, ökologisch vorteilhafte Produkte zu beschaffen. Die bisherigen Erfahrungen aus der Anwendung des Leitfadens zeigen, dass die Vorgabe ökologisch vorteilhafter Merkmale ein geeignetes Steuerungsinstrument sein kann.

In dem genannten Leitfaden wird ergänzend auch auf das umfangreiche Handbuch "Umweltfreundliche Beschaffung" des Umweltbundesamtes verwiesen, das ebenfalls ökologisch vorteilhafte Leistungsmerkmale beschreibt, auf die bei der Vergabe von Aufträgen nach VOL und VOB zusätzlich zurückgegriffen werden kann.

Eine Reihe von Massenartikeln, die in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung häufig benötigt werden, wird vom Logistikzentrum der Polizei im Wege der gemeinsamen Beschaffung auf der Grundlage vereinheitlichter Artikelkataloge zentral für diese Dienststellen ausgeschrieben. Diese gemeinsame Beschaffung ermöglicht es auch, Umweltgesichtspunkte zentral und mit entsprechend großem Wirkungsgrad bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

So werden im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung z.B.
- Schreib-, Druck und Kopierpapier mit einem sehr hohen Anteil als Recyclingpapier ausgeschrieben;
- Briefhüllen, Versandtaschen, Ordner und Hefter sowie Toilettenpapier nahezu ausschließlich in Recycling-Qualität vergeben;
- Druckaufträge, insbesondere bei Formularen, Broschüren und Periodika in hohem Umfang mit der Vorgabe des Drucks auf Recyclingpapier ausgeschrieben.

Darüber hinaus gilt nach der Beschaffungsanordnung des Landes vom 19. Juni 2001 (GABI. S. 829) der Umweltschutz als allgemein gültiger Beschaffungs- und Vergabegrundsatz.

Die Beschaffung von Bauleistungen richtet sich ganz wesentlich nach planerischen Vorgaben. Für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes nimmt das Thema Umweltschutz/ökologisches Bauen deshalb bereits bei der Planung von Baumaßnahmen einen wichtigen Platz ein. Mit der im Dezember 1991 eingeführten und seither immer wie der aktualisierten Planungshilfe "Umweltschutz bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes" werden den Bediensteten der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung und den beauftragten freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet des Umweltschutzes dargestellt und praktische Hinweise zur Umsetzung in der Planung und für die Ausschreibung der Bauleistungen gegeben. Die Planungshilfe ist eine verwaltungsinterne Anweisung, die von den Mitgliedern des Ausschusses für staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz erarbeitet, herausgegeben und laufend aktualisiert wird. Der Regelungsinhalt ist sowohl von den Bediensteten der Bauverwaltungen aller Länder als auch von freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren, soweit sie staatliche Hochbaumaßnahmen planen und überwachen, zu beachten.

Die Planungshilfe zielt generell darauf ab, auf die Verwendung von Tropenhölzern gänzlich zu verzichten. Sie enthält auch eine konkrete Übersicht, welche einheimischen Hölzer für welche Einbau- oder Verwendungssituation bei Bauwerken anstelle welcher tropischen Holzarten auf Grund ihrer vergleichbaren Eigenschaften Verwendung finden sollen.

Die Verwendung von Tropenhölzern findet auf Grund der vorstehenden Regelungen bei Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg praktisch keine Rolle mehr.

Sowohl das deutsche Vergaberecht als auch die EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge sehen bisher nur vor, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben sind. Sie sehen nicht vor, dass auch andere Kriterien wie z.B. die Verwendung urwaldfreundlicher Produkte, als Kriterium für die Erteilung öffentlicher Aufträge ein Vergabekriterium sein könnten.

Die Landesverwaltung hat sich die Selbstbindung auferlegt, umweltfreundliche Produkte zu beschaffen bzw. Bauvorhaben unter Verzicht auf Tropenhölzer zu planen und auszuschreiben.

Bei dieser Sach- und Rechtslage besteht kein Bedarf für eine landesgesetzliche Regelung für die Verwaltung, die darüber hinaus angesichts des höherrangigen deutschen und europäischen Rechts noch dazu führen würde, den Verzicht auf Tropenhölzer wieder aufzuheben.

Beschlussempfehlung: Die Petition wird für erledigt erklärt.



Webmaster, Greenpeace-Gruppe Stuttgart - letzte Änderung: 01.05.2002